Drei Buchhandlungen wurden durch den Beauftragten für Kultur und Medien von der Nominierungsliste zum Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Wir schließen uns der Stellungnahme des Vorstandes des Ausschusses für den Sortimentsbuchhandel an, die wir an dieser Stelle teilen:

Wir, die Vertreterinnen und Vertreter des stationären Buchhandels im Börsenverein, äußern uns mit großer Sorge über die Art und Weise, wie der Ausschluss dreier von einer unabhängigen Fachjury nominierter Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis gehandhabt wurde. Dass diese Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste gestrichen wurden, wirft ernsthafte prozessuale Fragen auf und berührt die Grundwerte unserer Branche.

Wir kritisieren nicht, dass bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln und Auszeichnungen grundlegende Voraussetzungen geprüft werden dürfen und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gewahrt bleiben muss. Was wir jedoch entschieden kritisieren, ist die konkrete Ausgestaltung und Anwendung des sogenannten „Haber-Verfahrens".  Die Art und Weise der Umsetzung ist für uns nicht akzeptabel.

Unsere Kritik richtet sich insbesondere gegen folgende Punkte:

* Öffentliche Stigmatisierung ohne rechtliches Gehör: Es ist ein inakzeptabler Vorgang, dass die betroffenen Buchhandlungen von der Liste gestrichen und öffentlich als ausgeschlossen markiert werden, ohne dass sie im Vorfeld die Möglichkeit hatten, sich zu äußern. Ein faires Verfahren zwingt dazu, dass Betroffene gehört werden und die Chance erhalten, Vorwürfe zu entkräften, bevor öffentliche und geschäftsschädigende Konsequenzen gezogen werden.

* Mangelnde Transparenz: Das Haber-Verfahren entbehrt in seiner derzeitigen Form der notwendigen Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Objektivität. Den betroffenen Einrichtungen werden die konkreten, auf nachrichtendienstlichen Einschätzungen basierenden Vorwürfe nicht transparent mitgeteilt. Wenn Beurteilungen im Verborgenen über Kulturförderungen entscheiden, schwindet das Vertrauen in verlässliche Vergabestrukturen und ist die Vielfalt bedroht, die damit gewahrt werden soll. 

* Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit in Gefahr
Unsere Branche steht wie kaum eine andere für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Buchhandlungen sind unverzichtbare Orte für den offenen, demokratischen Diskurs und die Publikationsfreiheit. Durch ein Vorgehen, das unabhängige Buchhandlungen aufgrund intransparenter Überprüfungen öffentlich diskreditiert, sehen wir diese fundamentalen Werte bedroht. Wenn eine Atmosphäre des behördlichen Misstrauens geschaffen wird, schadet dies der literarischen und gesellschaftlichen Vielfalt in unserem Land nachhaltig.

In diesem Kontext schließen wir uns vollumfänglich der Position unseres Börsenvereinsvorstehers Sebastian Guggolz an:

»Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.«

Ein Kulturpreis wie der Deutsche Buchhandlungspreis muss primär dem kulturellen Engagement, dem buchhändlerischen Konzept und der literarischen Vielfalt vor Ort gelten.

Wir stellen uns nachdrücklich solidarisch an die Seite der betroffenen Buchhandlungen. Vom Kulturstaatsministerium fordern wir unmissverständlich: Legen Sie umgehend transparente und nachvollziehbare Belege für diesen schwerwiegenden Schritt und die Vorwürfe vor – oder nehmen Sie die Streichung von der Preisliste sofort zurück. Ein fairer, rechtsstaatlicher Prozess und der Schutz der Unabhängigkeit des Buchhandels dulden keine Kompromisse.

Weitere Infos:
www.boersenblatt.net