Grundsätze

Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität unserer Publikationen ist ein zentraler Bestandteil der Programmarbeit des Psychosozial-Verlags. Die Verfahren der Qualitätssicherung richten sich nach Art, Entstehung und fachlichem Kontext des jeweiligen Werks. Wir unterscheiden dabei zwischen der verlegerischen Prüfung durch unser Fachlektorat und der wissenschaftlichen Begutachtung durch fachlich ausgewiesene Personen außerhalb des Verlags.

Eingereichte Manuskripte und Publikationsvorhaben werden zunächst im Verlag auf ihre Passung zum Programm, ihre wissenschaftliche oder fachliche Relevanz, die Qualität der Darstellung und die grundsätzliche Publikationsfähigkeit geprüft. Wissenschaftliche Manuskripte, die für eine begutachtete Buchreihe vorgesehen sind, werden anschließend dem für die jeweilige Reihe geltenden externen Begutachtungsverfahren zugeführt.

Begutachtete wissenschaftliche Buchreihen

Für die folgenden wissenschaftlichen Reihen ist eine Begutachtung durch die jeweiligen Reihenherausgeber*innen Bestandteil des Aufnahmeverfahrens:

  • Angewandte Sexualwissenschaft
  • Beiträge zur Sexualforschung
  • Dialektik der Be-Hinderung
  • Psyche und Gesellschaft
  • Psychoanalytische Pädagogik

Die Reihenherausgeber*innen sind nicht Teil des redaktionellen Personals des Psychosozial-Verlags und beurteilen Manuskripte aufgrund ihrer wissenschaftlichen Expertise.

Ablauf der Begutachtung in wissenschaftlichen Reihen

Nach einer ersten Prüfung durch das Verlagslektorat wird das vollständige Manuskript bzw. bei einem frühen Projektstadium zunächst das Exposé an die wissenschaftlichen Reihenherausgeber*innen weitergeleitet. Bei Monografien erfolgt die Begutachtung in der Regel unabhängig durch zwei fachlich geeignete Reihenherausgeber*innen. Bei speziellen Fragestellungen oder wenn zusätzliche Expertise erforderlich ist, können weitere externe Fachgutachter*innen hinzugezogen werden.

Bei Sammelbänden übernehmen die jeweiligen Bandherausgeber*innen zunächst die fachliche Qualitätssicherung der einzelnen Beiträge und des Gesamtbandes. Zusätzlich wird das Gesamtmanuskript vor der Veröffentlichung durch mindestens eine fachlich geeignete Person aus der Reihenherausgeberschaft begutachtet, die nicht selbst als Autor*in oder Herausgeber*in am betreffenden Band beteiligt ist. Bei Bedarf wird ein*e weitere*r externe*r Fachgutachter*in hinzugezogen.

Die Begutachtung kann insbesondere die wissenschaftliche Relevanz, die theoretische und methodische Fundierung, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Nachvollziehbarkeit und Stringenz der Argumentation, die formale und sprachliche Qualität sowie die Eignung für das Profil der jeweiligen Reihe umfassen.

Als Ergebnis der Begutachtung sind insbesondere möglich:

  1. Annahme zur Veröffentlichung
  2. Annahme unter der Voraussetzung von Überarbeitungen
  3. Ablehnung

Erforderliche Überarbeitungen werden den Autor*innen bzw. Herausgeber*innen mitgeteilt und müssen vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden. Die wissenschaftliche Empfehlung der Gutachter*innen bildet die Grundlage für die weitere verlegerische Entscheidung.

Für einzelne Reihen gibt es ausführliche Beschreibungen des Begutachtungsverfahrens. Für die Reihe »Angewandte Sexualwissenschaft« steht ein detailliertes Peer-Review-Schema zur Verfügung.

Dissertationen und Habilitationsschriften

Bei wissenschaftlichen Qualifikationsschriften kann die Begutachtung im akademischen Qualifikationsverfahren als wissenschaftliche Qualitätssicherung anerkannt werden. Der Psychosozial-Verlag veröffentlicht Dissertationen grundsätzlich nur, wenn sie mit »summa cum laude«, »magna cum laude« oder einer vergleichbar sehr guten Bewertung abgeschlossen wurden. Bei Habilitationsschriften und Qualifikationsverfahren ohne entsprechende Notenskala ist eine vergleichbar positive wissenschaftliche Bewertung maßgeblich.

Voraussetzung ist, dass die veröffentlichte Fassung in ihrer wissenschaftlichen Substanz der begutachteten Qualifikationsschrift entspricht und die erfolgte Begutachtung dokumentiert werden kann. Bei wesentlichen inhaltlichen Veränderungen gegenüber der geprüften Fassung oder wenn die vorhandenen Gutachten die Publikationsfassung nicht hinreichend abdecken, kann der Verlag eine zusätzliche externe Begutachtung veranlassen.

Qualifikationsschriften und weitere aktuelle Forschungsarbeiten erscheinen insbesondere in der Reihe »Forschung Psychosozial«. Die Zugehörigkeit zu dieser Reihe ersetzt dabei nicht die jeweilige wissenschaftliche Begutachtung; die Qualitätssicherung wird für den einzelnen Titel anhand des zugrunde liegenden Prüfungs- oder Begutachtungsverfahrens dokumentiert.

Extern evaluierte Forschungsprojekte und -berichte

Auch Publikationen, die aus wissenschaftlichen Forschungsprojekten hervorgehen, können bereits vor Einreichung beim Verlag eine externe wissenschaftliche Evaluation durchlaufen haben. Ein solches Verfahren kann für die Qualitätssicherung berücksichtigt werden, wenn sich die Begutachtung auf das zur Veröffentlichung vorgesehene Manuskript oder einen inhaltlich entsprechenden wissenschaftlichen Abschlussbericht bezieht, durch fachlich qualifizierte und vom Verlag unabhängige Personen erfolgt ist und nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Unabhängigkeit der Begutachtung

Die wissenschaftliche Begutachtung erfolgt unabhängig vom Verlagslektorat. Gutachter*innen müssen über die für die jeweilige Publikation erforderliche fachliche Expertise verfügen und gehören nicht zum redaktionellen Personal des Psychosozial-Verlags.